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CSRD in Deutschland – wo stehen wir im September 2025?


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Die CSRD, also die Corporate Sustainability Reporting Directive, soll für mehr Transparenz in Sachen Nachhaltigkeit sorgen. Große Unternehmen und Finanzdienstleister müssen künftig zeigen, wie sie mit Klima, Umwelt, Sozialem und Governance umgehen. Eigentlich sollte Deutschland die Vorgaben längst in nationales Recht gegossen haben. Doch wie so oft in der Politik kam es anders.


Die Frist zur Umsetzung lief schon im Juli 2024 ab. Passiert ist: nichts. Folge: Die EU hat ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet. Der erste Gesetzentwurf ist im Koalitionschaos Ende 2024 gescheitert. Und so hingen Unternehmen ein Jahr lang in der Luft.


Erst am 10. Juli 2025 kam Bewegung ins Spiel. Das Bundesjustizministerium hat einen neuen Referentenentwurf vorgelegt. Er orientiert sich am alten Entwurf, passt aber die Fristen an die europäische „Stop-the-Clock“-Richtlinie an. Heißt: Viele Firmen starten später mit der Berichterstattung. Für die zweite Welle ist nun das Geschäftsjahr 2027 vorgesehen, für die dritte 2028. Unternehmen zwischen 501 und 1.000 Mitarbeitenden sind für 2025 und 2026 erst einmal raus – auch, weil auf EU-Ebene über eine Anhebung des Schwellenwerts auf 1.000 Mitarbeiter diskutiert wird.


Das Gesetzgebungsverfahren läuft jetzt neu an. Bis Juli konnten Verbände Stellung nehmen, danach muss ein Regierungsentwurf durchs Kabinett, den Bundesrat und schließlich den Bundestag. Es wird also noch dauern, bis endgültige Klarheit herrscht. Parallel läuft in Brüssel das sogenannte Omnibus-Paket, das weitere Entlastungen bringen könnte.


Für Finanzdienstleister ist das alles doppelt spannend. Einerseits, weil viele selbst berichtspflichtig werden. Andererseits, weil sie ESG-Daten von Kunden brauchen – für Kredite, Investitionen und ihre eigenen Offenlegungspflichten. Das Problem: Auch ohne deutsches Umsetzungsgesetz gelten die europäischen Standards inhaltlich längst. Wer wartet, spielt mit der Zeit.


Praktisch heißt das: Prozesse auf die ESRS ausrichten, eine doppelte Wesentlichkeitsanalyse machen, den Datenhaushalt strukturieren und Verantwortlichkeiten festlegen. Ob der Bundestag schnell oder langsam arbeitet, spielt am Ende keine Rolle – die Erwartungen von Investoren und Aufsicht sind klar.

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