Aktuelle Entwicklungen in der Geldwäscheprävention
- Björn Birenti
- 5. Sept.
- 2 Min. Lesezeit
Aktualisiert: 8. Sept.

In den vergangenen Jahren hat die EU die Weichen für ein neues Aufsichts- und Regelwerk gestellt. Mit der Verordnung (EU) 2024/1624 wurde im Juni 2024 ein einheitliches AML-Regelwerk geschaffen. Damit wurde der bisherige Flickenteppich an nationalen Vorgaben reduziert.
Zugleich wurde der Kreis der Verpflichteten erweitert – Kryptodienstleister, Crowdfunding-Plattformen und Holdinggesellschaften fielen erstmals ausdrücklich darunter. Parallel wurde die Errichtung der europäischen Geldwäscheaufsichtsbehörde AMLA in Frankfurt beschlossen. Diese Behörde nimmt ihre Arbeit Mitte 2025 auf und wird ab 2028 direkte Aufsicht über bestimmte Hochrisiko-Institute ausüben.
Ende 2024 traten zudem die verschärften Pflichten der Geldtransferverordnung (EU) 2023/1113 in Kraft. Zahlungsdienstleister und Kryptodienstleister müssen seither bei allen Transfers vollständige Angaben zu Zahler und Empfänger übermitteln und aufbewahren. Damit wurde die sogenannte „Travel Rule“ auch für Kryptowerte verbindlich.
Die EBA konkretisierte dies mit Leitlinien zu fehlenden oder unvollständigen Angaben.
Auf nationaler Ebene passte die BaFin im November 2024 ihre Auslegungs- und Anwendungshinweise (AuA) zum GwG an. Schwerpunkte waren strengere Vorgaben zur Aktualisierung von Kundendaten, Präzisierungen zur Feststellung wirtschaftlich Berechtigter und Klarstellungen zur Verdachtsmeldepflicht. Bereits zuvor hatten BaFin und FIU in einer gemeinsamen Orientierungshilfe herausgestellt, dass Verdachtsmeldungen „ohne schuldhaftes Zögern“ einzureichen sind – im Zweifel sei immer zu melden.
Was steht den BAnken in den nächsten zwei Jahren bevorsteht?
Seit Juli 2025 ist die AMLA operativ tätig. In den ersten Jahren liegt ihr Fokus auf Koordination und Standardsetzung, bevor 2028 die direkte Aufsicht über ausgewählte Institute folgt. Für Verpflichtete bedeutet das eine stärkere europäische Vereinheitlichung der Erwartungen und Methoden.
Bis Juli 2027 tritt zudem die neue EU-Geldwäscheverordnung vollständig in Kraft. Dann gelten die Vorgaben unmittelbar in allen Mitgliedstaaten und ersetzen große Teile des bisherigen GwG. Institute müssen ihre internen Prozesse bis dahin anpassen – insbesondere beim Umgang mit wirtschaftlich Berechtigten, bei verstärkten Sorgfaltspflichten und bei der gruppenweiten Risikoanalyse.
Die Aufsicht wird in den kommenden zwei Jahren verstärkt darauf achten, wie Institute mit komplexen Geschäftsmodellen (z. B. Third-Party-Acquiring oder Loan Fronting) umgehen und ob ihre IT-Systeme für Transaktionsmonitoring angemessen aufgestellt sind. Parallel wird die Terrorismusfinanzierung weiterhin ein Schwerpunkt bleiben, nachdem in den vergangenen Jahren Defizite bei Risikoanalysen und Monitoring offengelegt wurden.
Wir wissen, die regulatorischen Anforderungen sind komplex – und sie ändern sich schnell. Die BIRENTI FINANCE COMPLIANCE unterstützt bei:
der Analyse regulatorischer Vorgaben und ihrer praktischen Relevanz,
der Erstellung und Aktualisierung von Risikoanalysen nach GwG und EU-VO,
der Entwicklung und Umsetzung interner Sicherungsmaßnahmen,
der Gestaltung effizienter Kundenannahme- und Monitoringprozesse,
der Vorbereitung auf Prüfungen durch BaFin oder Wirtschaftsprüfer.
Wir kombinieren juristisches Wissen mit praktischer Erfahrung. So entstehen Lösungen, die sowohl regulatorisch belastbar als auch im Tagesgeschäft umsetzbar sind.




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