DK Stellungnahme zum Referentenentwurf des BRUBEG
- Björn Birenti
- 12. Sept.
- 2 Min. Lesezeit

Die Deutsche Kreditwirtschaft hat ihre Stellungnahme zum Referentenentwurf des Bankenrichtlinienumsetzungs- und Bürokratieentlastungsgesetzes (BRUBEG) veröffentlicht. Der Entwurf verfolgt grundsätzlich das richtige Ziel: weniger Bürokratie, verhältnismäßige Umsetzung der EU-Richtlinie 2024/1619 und Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit des Bankensektors. Allerdings zeigt sich, dass an vielen Stellen zusätzliche Lasten entstehen würden.
Ein zentrales Anliegen ist ein praxistauglicher Mechanismus für AGB-Änderungen. Nach dem BGH-Urteil von 2021 herrscht hier Rechtsunsicherheit. Ohne gesetzliche Lösung müssen Banken Änderungen mit hohem Aufwand einzeln einholen – ein klarer Nachteil für Institute und Kund:innen. Das BRUBEG wäre die Chance, diese Lücke endlich zu schließen.
Im Kreditwesengesetz (KWG) lehnt die Branche das geplante Verbot bestimmter Rechtsformen wie OHG oder KG ab. Es gebe weder ein Risiko für die Finanzstabilität noch eine Rechtfertigung für einen solchen Eingriff. Positiv wird die geplante Anhebung der Bagatellgrenzen für Organkredite bewertet, allerdings fordert die DK weitergehende Ausnahmen, etwa für Interbankengeschäfte oder vollautomatisierte Kleinkredite.
Besonders kritisch sehen die Banken die geplante Ausweitung der Aufsichtsrechte. Durchsuchungen, Betretungsrechte auch in Wohnungen oder Sicherstellungen von Gegenständen seien mit Grundrechten nicht vereinbar. Hier wird ein klarer Rückschritt gesehen. Auch die geplanten ESG-Vorgaben sollten schlanker ausgestaltet werden. Statt detaillierter gesetzlicher Vorgaben plädiert die DK für eine Integration über bestehende MaRisk-Regelungen – das wäre verhältnismäßig und praxisnah.
In der Vergütungspolitik warnt die Branche vor zusätzlichen Bürokratielasten, die ohne Mehrwert entstehen. Doppelregelungen zwischen KWG und InstitutsVergV sollten vermieden werden. ESG-Aspekte gehören berücksichtigt, aber nicht in einer Weise, die operative Prozesse lähmt.
Schließlich mahnt die Stellungnahme die zu kurzen Übergangsfristen an. Insbesondere bei den ESG-Risikoplänen sei ein Inkrafttreten schon 2026 nicht realistisch. Eine Verschiebung auf 2027 sei notwendig, um den Instituten eine ordnungsgemäße Umsetzung zu ermöglichen.
Insgesamt lautet die Botschaft klar: Das BRUBEG sollte zu echtem Bürokratieabbau führen, nicht zu zusätzlichen Belastungen. Die DK fordert praxisgerechte Regelungen, mehr Proportionalität und längere Übergangsfristen.



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